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Betriebsprüfung Hotel Gastronomie 2017-05-08T19:35:57+00:00

Die Betriebsprüfung für die HoGa’s

Die Betriebsprüfung und die Vorschriften der GDPdU / GoBD sind die Top-Themen in der Gastronomie. Kein Wunder: Die Prüfer können jederzeit vor der Tür der Gastronomen stehen und Einblick in die Betriebe und die Kassenbücher verlangen. Was eine Betriebsprüfung allerdings genau bedeutet, was zu beachten ist und wo sich Fehler vermeiden lassen, ist vielen Gastronomen unklar.

Nachfolgend gibt es wissenswerte Fakten und Tipps rund um das Thema Betriebsprüfung.

Zahlen, bitte!

Durchschnittlich werden bei Kleinst- und Kleinbetrieben im Falle einer Betriebsprüfung circa 17.300 Euro an Nachzahlungen und Zinsen fällig. Die Mehrerlöse seitens der Finanzbehörden sind zwischen 2012 und 2014 von 19,0 Milliarden Euro auf mehr als 20,0 Milliarden Euro gestiegen.

Wie oft schauen die Betriebsprüfer vorbei?

Vor Jahrzehnten waren es statistisch: alle 40 Jahre eine Steuerprüfung pro Betrieb. Vor drei Jahren lag die Häufigkeit schon statistisch bei alle 5 Jahre. Heute finden Betriebsprüfungen statistisch alle 2,9 Jahre statt. Von 2018 bis 2019 müssen Gastronomen jedes Jahr mit einer Betriebsprüfung rechnen.

Werde ich vorher über die Betriebsprüfung informiert?

Betriebsprüfungen werden vorher immer angekündigt und finden nicht „überfallartig“ statt. Ausnahmen bestehen im Falle konkreter Steuerfahndungen und einer Umsatzsteuernachschau (bei Wiederholungstätern).

Warum bin ich an der Reihe?

Meist handelt es sich um Zufallsprüfungen oder Querprüfungen. Wahrscheinlicher wird die Steuerprüfung durch das Finanzamt bei diesen betrieblichen Faktoren:

  • hohe Entnahmen
  • Gewinnschwankungen
  • jahrelange Verluste
  • andere Auffälligkeiten, z.B. anonyme Anzeigen


Merke:
Der Grund für Betriebsprüfungen ist generell eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation!
Außerdem steht die Gastronomie als bargeldintensive Branche generell unter Generalverdacht von Schwarzgeld.

Was wird geprüft?

  • Kassen, z.B. Fehlbeträge und die Kassensturzfähigkeit
  • Einlagen und Entnahmen, z.B. Darlehen, Schenkungen
  • Roh- und Reingewinn, z.B. EDV-Analysen, Stornierungen, Bruch, Rabatte
  • verdeckte Gewinnausschüttungen, z.B. Unterpreislieferungen
  • punktuell: Bewirtungsbelege, Verträge
  • Gegenüberstellung eingekaufte Warenmengen versus verkaufte Mengen

Von welchen durchschnittlichen Richtwerten geht das Finanzamt aus?

  • Einnahmen aus Getränken: 35 Prozent
  • Wareneinsatz einer Bar: 25 Prozent
  • Anteil Bruch / Schwund: 3 Prozent
  • Kein Storno in einem Monat? Unwahrscheinlich!


Merke:
Weicht ein Betrieb zu stark von diesen Werten ab, wird das Finanzamt hellhörig. Alle besonderen Einflüsse müssen dokumentiert werden!

Was muss dokumentiert werden? Wie kann man vorbeugen?

  • Verlust / Bruch: Immer dokumentieren, z.B. auf einem „Bruchzettel“.
  • Sonderpreise: Happy Hour, Marketingaktionen und andere Rabatte müssen aufgezeichnet werden.
  • Bewirtung und Annehmlichkeiten für Mitarbeiter
  • Preisänderungen: Speise- und Getränkekarten aufbewahren!
  • Artikeländerungen: Artikel nicht überschreiben, sondern neu anlegen.
  • Chefgetränke: Über Rabatte arbeiten!
  • Lagerverwaltung: Warenwirtschaft nicht nur halb, sondern ordentlich benutzen.


Gastronomen müssen für eine entspannte Betriebsprüfung also nicht zaubern, sondern nur ihre Kassen lückenlos führen. Wir helfen Ihnen dabei ruhig zu schlafen!